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5.9.2010 : 1:54 : +0200
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Fristen - Termine - Gebühren

Die Anerkennung ist nun grundsätzlich auf zwei Jahre befristet. Sie muss nach Ablauf neu beantragt werden.

Die anfallenden Verwaltungsaufgaben, die Erstellung von Dokumenten, die Informationsarbeit und insbesondere das Qualitätsmanagement usw. können von LSB und BSNW nicht als kostenfreie Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden. Zur Kostendeckung erhebt der LSB eine Gebühr von 15 Euro pro Antrag. Der BSNW verrechnet die Gebühren mit den jährlichen Verbandsabgaben/Mitgliedsbeiträgen.

Informationen

LandesSportBund NRW
Bettina Fackert                       Telefon (0203) 7381-934

Behinderten-Sportverband NW
Jupp Dahlmanns
Telefon (0203) 7174-156

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Die Anerkennung als Leistungserbringer Rehabilitationssport

Am 1. Juli 2005 wurde das Anerkennungsverfahren als Leistungserbringer von Rehabilitationssport eingeführt. Diese Anerkennung hat eine zeitliche Befristung auf zwei Jahre. Alle nach diesem Verfahren in NRW anerkannten Angebote sind im Internet unter „www.ueberwin.de → Vereinsangebote Rehabilitationssport“ und www.bsnw.de → Vereinsangebote Rehabilitationssport veröffentlicht. Nur anerkannte Leistungserbringer von Rehabilitationssport sind berechtigt erbrachte Leistungen im Rehabilitationssport mit den Kostenträgern abzurechnen. Angebote, die das Verfahren nicht durchlaufen haben, werden aus der Datenbank gelöscht.

 

Formulare

Die Formulare sind so vorbereitet, dass Sie möglichst wenig Zeit und Mühen aufwenden müssen: Fast alle Angaben können durch ein einfaches Ankreuzverfahren geleistet werden.

Zu den einzureichenden Unterlagen gehören der eigentliche Antrag (Formular V) und die Anlagen zum Antrag (Formulare ÜL, AN und M). Das Formular TN ist bei Bedarf als weitere Anlage hinzuzufügen.

Die Antragsformulare des LandesSportBundes NRW und Behinderten-Sportverband NW unterschieden sich im Layout. Bitte verwenden Sie das jeweilige Formular.

Anerkennung_BSNW_komplett.pdf

Blanko_Antragsformulare_LSB_komplett.pdf

Antrag (Formular V)

Der Antrag auf Anerkennung als Rehabilitationssportgruppe wird vom Sportverein gestellt. Dazu füllt der Vorstand das Formular V aus. Der Antrag ist nur einmal auszufüllen und ist gültig für alle Rehabilitationssportgruppen, für die die Anlage AN eingereicht wird.

Der Antrag muss vom Vereinsvorstand oder der Geschäftsführung nach § 26 BGB unterzeichnet werden. Sofern es im Verein für den Rehabilitationssport besondere Zuständigkeiten gibt, sollte die Abwicklung des weiteren Verfahrens an die zuständigen Mitarbeiter/innen übergeben werden.

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Anlage zur Übungsleiterin bzw. zum Überungsleiter (Formular ÜL)

Mit der Betreuung von Rehabilitationssportgruppen dürfen nur speziell ausgebildete Personen beauftragt werden. Die notwendigen Angaben zur Person erfasst das Formular ÜL.
Auch das Formular ÜL ist von jeder Übungsleiterin und jedem Übungsleiter nur in einfacher Ausfertigung als Anlage beizufügen, unabhängig davon, wie viele Rehabilitationssportgruppen einer Indikation die Person betreut. Übungsleiter/innen mit mehreren Lizenzen für unterschiedliche Indikationen (z.B. Herzsport und Sport in der Krebsnachsorge) füllen für jede Lizenz ein eigenes Formular ÜL aus. Das Formular ÜL ist nur mit der Unterschrift der Übungsleiterin bzw. des Übungsleiters gültig.

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Anlage zum Rehabilitationssport (Formular TN)

Die Anerkennung wird für jede Rehabilitationssportgruppe vergeben und ist nicht übertragbar. Deshalb muss das Formular AN für jede Gruppe gesondert ausgefüllt werden.

IndikationEine Rehabilitationssportgruppe kann nur einem Bereich zugeordnet werden, z.B. Stütz- und Bewegungsapparat. Dies schließt nicht aus, dass Personen verschiedener Indikationen (z.B. Gelenkschäden, Osteoporose, Asthma) daran teilnehmen. Kreuzen Sie den zutreffenden Bereich an und alle Indikationen, die in der Gruppe "vertreten" sind.

Organisation des beantragten Angebots
Die Angaben beziehen sich auf Übungsstätte, Übungszeiten und Häufigkeit des Angebots.

Nach Ablauf der Verordnung
Mit der Rahmenvereinbarung haben sich Sportvereine dazu verpflichtet, Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen sowie chronisch Kranken auch nach Ablauf ihrer Verordnung eine Möglichkeit zum Rehabilitationssport oder Anschlussangebote zu bieten (Stichwort: Nachhaltigkeit). Für die Erstbeantragung ist diese Angabe eine wichtige Informationsquelle für den LSB und den BSNW zur Planung ihrer Unterstützungsleistungen für die Sportvereine. Im Folgeantrag nach zwei Jahren muss jeder Sportverein dann seine Aktivitäten zur Sicherung von Nachhaltigkeit belegen.

Nur für Herzsportgruppen
Gemäß der Rahmenvereinbarung ist für die Ausübung von Herzsport eine funktions- und einsatzfähige Notfallausrüstung Voraussetzung. Kreuzen Sie die zutreffende Angabe an.

Angaben zum Teilnehmerkreis
Die Rahmenvereinbarung lässt in begründeten Ausnahmefällen eine Überschreitung der Teilnehmerzahl zu. Wenn Sie diese Ausnahmeregelung für Ihre Gruppe in Anspruch nehmen wollen, müssen sie das Formular TN (s.u.) ausfüllen und als Beleg dem Antrag hinzufügen.

Durchführung
Die aufgeführten Aspekte zur Durchführung von Rehabilitationssportangeboten betreffen zum einen Planung und Vorbereitung der Praxiseinheiten und zum anderen die Beratung der Teilnehmer/innen. Teilnehmende sollen u.a. in ihrer Eigenverantwortlichkeit gestärkt und bei dem Alltagstransfer unterstützt werden. Diese Aspekte sind zentrale Themen im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Rehabilitationssports. Sie werden zukünftig an Bedeutung gewinnen und in den begleitenden Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung (z.B. Qualitätszirkel) aufgegriffen (siehe "Unterstützende Leistungen der Dachverbände").

RahmenbedingungenDer Zustand der Sportstätte und ihrer sanitären Einrichtungen, der Sportgeräte und Materialien usw. sind Qualitätsaspekte für Rehabilitationssport. Darauf hat ein Sportverein nur selten Einfluss. In der Verbesserung dieser Rahmenbedingungen sehen LSB und BSNW eine ihrer sport- und kommunalpolitischen Aufgaben. Ihre Angaben zu den Rahmenbedingungen sind dafür eine wichtige Informationsquelle.

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Anlage zur ärztlichen Betreuung (Formular M)

Im Rehabilitationssport muss eine ärztliche Betreuung bzw. Begleitung gewährleistet sein. Auf dem Formular M "Erklärung des Arztes bzw. der Ärztin" wird unterschieden zwischen den Anforderungen und Verpflichtungen im Herzsport und denen, die für alle Indikationen Gültigkeit haben. Der Arzt bzw. die Ärztin soll nur die Verpflichtungen bestätigen, die mit der von ihm bzw. ihr betreuten Rehabilitationssportgruppe verbunden sind. Das Formular ist von jedem Arzt bzw. jeder Ärztin auszufüllen und zu unterschreiben, unabhängig davon, wie viele Übungsstunden oder Rehabilitationssportgruppen sie bzw. er berät oder betreut. Das Formular M ist dem Antrag als Anlage beizufügen.

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Anlage zur Teilnehmerzahl (Formular TN)

Die prinzipiell begrenzte Teilnehmerzahl kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Die Überschreitung der Höchstgrenze muss für jede Rehabilitationssportgruppe gesondert begründet werden. Bei der Durchführung von Rehabilitationssport in Herzgruppen bestimmt der betreuende Arzt/die betreuende Ärztin die Teilnehmerzahl, die nicht größer als 20 sein darf. Sie kann nicht für mehrere Rehabilitationssportgruppen gemeinsam eingereicht werden. Das Formular TN muss von der bzw. dem Übungsleiter/in unterschrieben werden. Es ist dem Antrag beizufügen.

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